专利摘要:

公开号:WO1986006951A1
申请号:PCT/EP1986/000020
申请日:1986-01-21
公开日:1986-12-04
发明作者:Wolfram Schnepp-Pesch;Josef Lindenberg;Dieter Köhler
申请人:Schnepp Pesch Wolfram;Josef Lindenberg;
IPC主号:A61B10-00
专利说明:
[0001] Hohlnadel eines Biopsiebestecks
[0002] Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Entnahme von Flüssigkeiten, Gewebe oder dergleichen aus dem Inneren eines Körpers wie eines Lebewesens, mit einem langestreckten Hohl¬ körper, wie einem Schlauch oder einer Hohlnadel und mit einer Saugeinrichtung.
[0003] Es sind beispielsweise Biopsiebestecke mit einer Hohlnadel als Hohlkörper bekannt, die an einem in den Körper einzu¬ führenden Ende, in geeigneter Form zugeschliffen ist, wobei weiterhin zumindest während des Einstechens sich in der Hohl¬ nadel ein Mandrin befindet, der an seinem vorderen distalen Ende stilettartig zugespitzt sein kann und auch als Stilett be¬ zeichnet wird. An seinem rückwärtigen, proximalen Ende, kann er einen Handgriff aufweisen. enn das distale Ende in den Bereich gelangt ist, in dem die Gewebeprobe entnommen wird, wird der Mandrin zumindestens teilweise oder auch ganz herausgezogen und eine Gewebeprobe zur histologischen und/oder zytologischen Unter suchung durch weiteres Einstechen oder druckloses Schneiden ent¬ nommen, wobei zum zusätzlichen Aufsaugen des Bioptats nach Ein¬ stechen der Stahlnadel und anschließendem Entfernen des Mandrins eine Medizinalspritze befestigt wird. Anschließend wird die Spri aufgezogen, die gesamte Anordnung gedreht, um einen Zylinder Material herauszuschneiden und schließlich die Anordnung aus dem Körper herausgezogeri und der Materialzylinder aus der Hohl¬ nadel mittels Herunterdrücken der Spritze ausgestoßen.Das zur Entnahme beschriebene Vorgehen kann leicht zu einer Verschiebung der Hohlnadel führen, die zur Fehlleitung mit Komplikationen und zur Schmerzverursachung führen kann. Bis zum Aufsetzen der Medizinalspritze steht das beispielsweise bei einer Lungenpunktion in die Lunge eingeführte Ende in nachteiliger Weise mit dem Außenluftraum in Verbindung. Die Gewebeflüssigkeit kann mit diesem Biopsiebesteck nicht entnommen werden. Insbe¬ sondere hierzu ist ein anderes Biospiebesteck vorgesehen, bei dem die Hohlnadel am Zylinder einer Medizinalspritze und ein in der Hohlnadel geführtes Hohlstilett am Kolben der Spritze befestigt ist, so daß beim Aufziehen der Spritze Gewebeflüssig¬ keit durch den entstehenden Unterdruck in den Zylinder der Spritze eingesaugt wird. Diese Spritze weist den Nachteil auf, daß aufgrund des beim Aufsaugen im Zylinder erzeugten großen Volumens eine relativ große Gewebeflüssigkeitsmenge aufgesaugt wird, die zur Traumatisierung des untersuchten Gewebes führen kann. Dennoch ist aufgrund des relativ großen Ausgangsvolumens vor dem Aufsaugen schon beim Beginn des Aufsaugens ein relativ schwacher Unterdruck vorhanden, der nachteilig sein kann. Insbesondere letzteres gilt auch für das Absaugen von Flüssig¬ keit, sei es aus Wunden, Ergüssen, Körperhöhlen oder der¬ gleichen mittels Schläuchen, wie Katheterschläuchen und Me¬ dizinalspritzen.
[0004] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art derart weiter zu bilden, daß mittels diesen in definierter und schonender Weise Gewebe oder Flüssig¬ keit in einfacher, insbesondere in einfach handhabbarer Weise derart entnommen werden kann, daß die Entnahme effizient und kürzer erfolgt und für den Patienten weniger anstrengend ist sowie durch geringere Manipulationen die Traumatisierungsgefahr und Treffsicherheit an Entnahmestellen reduziert wird.
[0005] Erfindungsgemäß wird die genannte Aufgabe bei einer gattungs¬ gemäßen Vorrichtung dadurch gelöst, daß im Höhlkörper ein an dessen Hohlraum im wesentlichen angepaßter, gestreckter Obtura¬ tor geführt und in einem dem Einführende abgewandten Bereich des Hohlkörpers eine Dichtung angeordnet ist. Sowohl Gewebe¬ proben zur histologischen Untersuchung als auch Gewebeflüssig¬ keit zur zytologischen Untersuchung oder auch sonstige Flüssig¬ keiten werden bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung in dem beim Aufziehen des Obturators im Hohlkörper freigegebenen Hohlraum mit starker Saugkraft eingesogen und aufgenommen. Während die erfindungsgemäße Vorrichtung insbesondere zur Biopsie an Lebe¬ wesen vorgesehen ist, kann sie auch zur postmortalen Biopsie und zur Entnahme von Proben aus sonstigen geeigneten toten Material, wie zur Werkstoffprüfung eingesetzt werden. Das ver¬ fahrensmäßige Vorgehen gestaltet sich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wesentlich einfacher. Nach Einführen des länglichen Hohlkörpers, mit eingeführtem Obturator in den Körper, wird der Obturator aufgezogen und gegebenenfalls vollständig entfernt, wobei im letzteren Falle die Dichtung selbstschließend ausgebildet ist,so daß sie sich nach Entfernen des Obturators vollständig schließt und daher Unterdruck im Hohlkörper auf-
[0006] E SATZBLATT ISA/EP rechterhalten bleibt. Damit wird gegebenenfalls aufgesogene Flüssigkeit im Hohlkörper gehalten und kann mit diesem aus dem Körper entfernt werden. Bei Punktieren zur Gewebeentnahme mittel einer Hohlnadel mit eingeführten Mandrin, wird letzteres auf¬ gesogen und gegebenenfalls vollständig entfernt, wodurch eben¬ falls der erzeugte Unterdruck aufrechterhalten wird. Die Hohl¬ nadel braucht lediglich noch über die Länge des gewünschten Gewebepfropfens eingestoßen werden, während ein Eindrehen zum Herausschneiden nicht mehr unabdingbar ist, das Herausschneiden vielmehr beim leichten Einstoßen durch den Unterdruck bewirkt wird. Nach Herausziehen der Hohlnadel aus dem Körper wird die Gewebeprobe durch erneutes Einführen und/oder Einstoßen des Mandrins aus der Hohlnadel ausgestoßen, wobei die Gewebeproben bei jeglicher Konsistens des Gewebes, sei es z.B. Lungen-, Nier oder Lebergewebe im Gefüge wesentlich besser erhalten bleiben. Dies ergibt sich daraus, daß bei der Entnahme einer Gewebe¬ probe beim Ausschneiden oder Ausstechen des Gewebepfropfens aus dem zu untersuchenden Gewebebereich die hierbei erfolgende Auf¬ nahme des Gewebes durch den Unterdruck in der Hohlnadel unter¬ stützt, der aus dem Gewebe herausgeschnittene Gewebepfropfen in die Hohlnadel eingesaugt wird, so daß es nicht zu einer Stauch¬ ung desselben kommt. Es entfällt eine nachteilige Traumati- sierung des Bioptats, da der ausgeschnittene Gewebszylinder nic in eine Spritze hineinschießen kann. Dadurch, daß die Abdichtun zwar mit Abstand zum in den Körper eingeführtes Ende der Hohl¬ nadel und vorzugsweise im Bereich des abgewandten Endes, aber im Inneren derselben, gegebenenfalls im Inneren eines erweitert Ansatzes oder dergleichen ausgebildet ist, ergibt sich der Vor¬ teil, daß nach Zurückziehen des Mandrin auch bei der Entnahme von Gewebeflüssigkeit eine wohldefinierte Menge derselben mit höherem Unterdruck als beim Stand der Technik in den freige¬ gebenen Bereich der Hohlnadel eingesaugt wird, dann aber von einem durch die vor Aufziehen des Obturators gegebene Restkraft gegebenen Luftpolster vor der Dichtung gefedert abgefangen wird Diese wohlverdefinierte geringe, aber zur Untersuchung aus- reichende Menge führt nicht zu einer übermäßigen Traumatisierung des entnommenen Gewebes. Die erfindungsgemäße Hohlnadel führt also auch daher bei ihrer Benutzung zu geringeren Belastungen für den Patienten. Grundsätzlich wird durch die erfindungsgemäß Ausgestaltung die Durchführung und Ausbeute - nämlich eines längeren intakten Gewebezylinders - der Biopsie aufgrund ihrer einfachen Handhabung verbessert. Es hat sich überraschender Weise herausgestellt, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung eine wesentlich größere Saugkraft am distalen Ende des Hohlkörpers entfaltet, als dies bei Einsatz üblicher Medizinalspritzen zur Erzeugung des Vakuums der Fall ist. Dies dürfte daran liegen, daß aufgrund des üblicherweise dicht einsitzenden Obturators im Hohlkörper - beide sind mit geringen Toleranzen aufeinander abstimmbar - , das Verhältnis von Restluft enthaltendem Rest¬ volumen vor dem Aufziehen des Obturators zum beim Aufziehen sich ergebenden Saugvolumen sehr gering bzw. der Kehrwert groß ist.
[0007] Durch die Dichtung kann kein Material gesaugt werden, denn auch nach Entfernen des Mandrins ist der Hohlkanal wieder verschlos¬ sen. Eine Medizinalspritze ist im Gegensatz zum Stand der Tech¬ nik nicht mehr unabdingbar. Es ergibt sich eine bessere Ziel¬ genauigkeit und größere Feinfühligkeit, z.B. bei einem Ein¬ stoßen aber auch bei einem Drehen der Hohlnadel zum Dreh¬ schneiden. Insbesondere können alle verschiedenartigen Schneid¬ ausbildungen am distalen Ende der Hohlnadel mit der er¬ findungsgemäßen Ausgestaltung kombiniert werden.
[0008] Gemäß bevorzugter Ausgestaltung ist vorqesehen, daß die Dichtung aus Gummi besteht oder eine Silikondichtung oder anderes Material ist. Vorzugsweise wird die Dichtung als voll¬ ständig geschlossene Dichtscheibe in das Innere des Hohlkörpers eingesetzt und dann durch den Mandrin durchstochen, wobei die Dichtung diesen vollständig und zuverlässig dicht umgibt. Die Dichtung bleibt bei teilweisem Herausziehen bzw. Entfernen des Obturators zwangsläufig dicht. Soll der Obturator oder Mandrin vollständig entfernt werden, so bei vollständigem Herausziehen des Mandrins bleibt die Dichtscheibe durch Selbstdichtung dicht, dichtet also den Hohlraum der Nadel wieder vollständig ab und hält derart das die Saugwirkung schaffende Vakuum im Hohlkörper aufrecht. In bevorzugter Weiterbildung ist vorgesehen, daß der Hohlkörper einen erweiterten Hohlraum, beispielsweise im Inneren eines Adapters wie eines Luer-Λdapters aufweist und daß die Dichtung im erweiterten Hohlraum ausgebildet ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung ist die Dichtung ver¬ fahrensmäßig einfacher einzubringen, wobei darüberhinaus der weitere Vorteil gegeben ist, daß durch den größeren Durchmesser der Dichtung gegenüber dem durch sie hindurch gestochenen Man¬ drin mehr Dichtungsmasse zur Verfügung steht, um beim voll¬ ständigen Herausziehen des Mandrins wieder zu einer zuverlässige Abdichtung zu gelangen. Die Dichtung wird dabei in vorteilhafter Weise durch einen Haltering oder auch durch Einkleben festge¬ halten. Neben den vorgenannten Vorteilen beim Einsatz und Ge¬ brauch der erfindungsgemäßen Hohlnadel, ergibt der Umstand, daß keine Medizinalspritze zum Aufziehen des Mandrins oder Stiletts eingesetzt werden muß - und zur optimalen Nutzung aller Vorteile der Erfindung auch nicht verwendet werden sollte -, noch den Vorteil einer Materialersparnis und damit größerer Preiswürdig¬ keit. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann insbesondere auch zum Einsatz mit einem Endoskop vorgesehen und erforderlichenfall entsprechend ausgebildet sein. Aufgrund des starren Krümmers herkömmlicher Endoskope kann hierzu die Vorrichtung einen angu- lar hinreichend flexiblen axial aber möglichst steifen Führungs¬ schlauch zum Einführen durch das Endoskop aufweisen. Der Schlauc ist vorzugsweise als Metallschlauch mit einem starren vorderen, also distalen, geschärften, also als Hohlnadel ausgebildeten Ende, dessen Länge in Abhängigkeit seines Durchmessers von den Abmessungen der Endoskopkrümmung bestimmt ist. Der Metallschlauc kann beispielsweise durh eine Schraubenfeder oder in anderer geeigneter Weise ausgebildet sein. Erforderlichenfalls weist er zur Sicherstellung des erforderlichen Unterdruckes im Ent- nah ebereich eine an der Übergangsstelle zwischen flexiblem Schlauch und starren Hohlnadel im Inneren eine Ringdichtung auf. Zur Kontrolle der Aufziehlänge kann am proximalen Betätigungs¬ ende eine Markierung oder ein Anschlag vorhanden sein.
[0009] Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung, in der ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung im einzelnen erläutert ist. Dabei zeigt;
[0010] Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines Biopsiebe- stecks mit einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Hohlnadel;
[0011] Fig. 2 eine Übersichtsdarstellung eines anderen Biopsiebestecks mit der bevorzugten Aus¬ führungsform der erfindungsgemäßen Hohlnadel
[0012] Fig. 3 eine Teildarstellung der Figur 2 mit heraus¬ gezogenem Kolben;
[0013] Fig. 4 eine Detaildarstellung des Bereichs III der Figur 2, vollständig geschnitten;
[0014] Fig. 5a ein in der erfindungsgemäßen Weise ausge¬ stalteten Saugschlauch; und
[0015] Fig. 5b ein vergrößertes Detail der Figur 5a.
[0016] Das in der Figur 1 dargestellte Biopsiebesteck 1 weist eine Kanüle oder Hohlnadel 4 auf, die aus einem Metallschaft 44 und einem Griffteil 16 besteht, in dem der Metallschaft 44 fest eingesetzt und beispielsweise mittels einer Vergußmasse 46 ver¬ bunden ist. Das Griffteil 16 besteht aus einem geeigneten stabilen Kunststoff und kann beispielsweise in Form eines Adapters, wie eines Luer-Adapters ausgebildet sein, hat aber auch dann in der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform die Funktion eines Griffteils, könnte dann aber auch bei der in den Figuren 2 bis 4 dargestellten Ausführungsform eingesetzt werden. Das Griffteil 16 könnte selbstverständlich auch anders ausgestaltet sein, als dies in Figur 1 der Fall ist, beispiels¬ weise mit radial abstehenden Flanschen etc. Weiterhin weist das Biopsiebesteck 1 ein Stilett oder Mandrin 12 auf, welches in der Hohlnadel 4 geführt ist. Hohlnadel 4 und Mandrin 12 sind an ihren dem Griffteil 16 abgewandten Ende angespitzt und geschärft, beispielsweise die Hohlnadel 4 mit Trokarschliff, Innenschliff oder dergleichen. Der Mandrin 12 weist an seinem proximalen Ende eine Handhabe 17 auf, die ebenso wie das Griff¬ teil 16 aus stabilen Kunststoff, vorzugsweise dem gleichen Kunststoff besteht und in der der Mandrin fest eingesetzt und beispielsweise mittels Vergußmasse 18 festgelegt ist. Bei voll in die Hohlnadel 4 eingefahrenem Mandrin 12, ragt die Spitze des Mandrins 12 aus dem in den Körper einzuführenden Ende der Hohlnadel heraus. Im Griffteil 16 der Hohlnadel 4, ist eine Dichtung 47 eingesetzt. Sie ruht einerseits auf eine im Inneren des Griffteils 16 ausgebildeten Schulter 48 und wird anderer¬ seits auf ihre der Schulter 48 gegenüberliegenden Seite durch einen eingesetzten und mit dem Griffteil 16 fest verbundenen, beispielsweise verschweißten Ring 49 gehalten. Die Dichtung 47 ist vorzugsweise eine Scheibe aus geeignetem, elastischen Material, wie Kunststoff, Gummi, Kautschuk, z.B. Silikonkaut¬ schuk oder dergleichen. Beim Einführen des Mandrins 12 in die Hohlnadel 4 wird die Dichtungsscheibe 47 durchstoßen und umgibt dann den Mandrin 12 mit einer außerordentlich hohen Dichtigkeit, Auch beim Herausziehen des Mandrins 12 schließt sich die Dichtungsscheibe in ihrem durchstochenen Bereich wieder, so daß sie ebenfalls dicht bleibt.
[0017] Das Biopsiebesteck wird zur Entnahme von insbesondere histo- logisch zu untersuchenden Gewebe aus Körperorganen eingesetzt, in die die Hohlnadel 4 mit eingeführten Mandrin 12 (also in der Darstellung der Figur 1) ins Körperinnerc - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Führungsnadel, wie einer Strauskanüle - ein¬ geführt wird. Zur Entnahme wird unter Festhalten der Hohlnadel 4 an dessen Griffteil 16 der Mandrin 12 nach Angreifen an desse Handhabe 17 aufgezogen und damit der vordere Hohlraum der Hohl¬ nadel 4 zur Aufnahme von Gewebeteile freigegeben, die schon etwas ins distale Ende der Hohlnadel 4 eingesogen werden. Ins¬ besondere kann der Mandrin 12 auch vollständig entfernt werden, wobei die Dichtung 47 dann den Innenraum der Hohlnadel 4 selbst tätig zuverlässig abdichtet. "Bei der Aufnahme von Gewebe wird insbesondere bei einem geeigneten Schliff des eingeführten Endes der Hohlnadel 4, diese durch Drehen oder alleiniges Drük- ken am Griffteil 16 in Bewegung versetzt und weiter in dem zu interessierenden Bereich eingedrückt, so daß insgesamt eine sch bende Bewegung der Hohlnadel 4 entsteht, wodurch ein Gewebe¬ pfropfen als Bioptat aus dem Gewebe herausgeschnitten und in di Hohnadel 4 voll eingesogen wird. Die Hohlnadel 4 wird mit dem Bioptat aus dem Körper herausgezogen und anschließend das Biop¬ tat mittels des erneut in die Hohlnadel 4 eingeschobenen Man¬ drins 12 aus der Hohlnadel aus und zur Fixierung z.B. in For- malin eingeschoben.
[0018] In grundsätzlich entsprechender Weise, kann mit dem beschrie¬ benen und in der Figur 1 dargestellten Biopsiebesteck mit der erfindungsgemäßen Hohlnadel 4 auch eine wohl definierte Menge Gewebeflüssigkeit zur zytologischen Untersuchung aufgesogen werden, ohne daß hierzu eine Medizinalspritze erforderlich wäre, wenn eine solche aber auch, wie weiter unten dargestellt, falls dies aus anderen Gründen gewünscht wird, einqesetzt werde kann. In diesem Falle unterbleibt das Herausschneiden von Ge¬ webeteilen durch die Hohlnadel und es wird bei festgehaltener Hohlnadel 4 lediglich durch Aufziehen des Mandrins 12 über die Handhabe 17 Gewebeflüssigkeit in die Hohlnadel 4 eingesogen, wobei die Menge mit hoher Genauigkeit durch den Betrag des Auf- Ziehens bestimmt werden kann. Im folgenden wird eine weitere Ausgestaltung eines Biopsiebestecks mit grundsätzlich der gleichen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Hohlnadel be¬ schrieben, wobei bei prinzipiell gleichen Teilen gleiche Be¬ zugszeichen verwendet werden.
[0019] Das in den Fiquren 2 bis 4 dargestellte Biopsiebesteck 10 weist eine Medizinalspritze mit einem Hohlzylinder 2 auf, mit dem an einem vorderen Ende 3 die Kanüle oder Hohlnadel 4 verbunden ist. Das Ende 3 des Hohlzylinders 2, kann dabei einen Verbin- dungsansatz 41 mit einem Innengewinde 42 aufweisen, an dem die Hohlnadel 4 mittels eines Adapters 43 beispielsweise in der Art eines Luer-Adapters befestigbar ist der grundsätzlich wie das Griffteil 16 der Figur 1 augebildet sein kann, aber hier nicht als solche dient. In dem Hohlzylinder 2 ist ein Kolben 8 geführt der an seinem der Hohlnadel 4 zugewandten Ende einem im Hohl¬ zylinder sitzenden Stempel 11 aufweist. Mit dem Kolben 8 ist ein in der Hohlnadel 4 geführtes Stilett oder Mandrin 12 ver¬ bunden. Hohlnadel 4 und Mandrin 12 sind an ihrem Hohlzylinder 2 bzw. Kolben 8 abgewandten Enden 6,13 angespitzt und geschärft, beispielsweise die Hohlnadel 4 mit Trokarschliff, Innenschliff oder dergleichen. Bei voll in den Hohlzylinder 2 eingefahrenem Kolben 8, ragt die Spitze des Stiletts 12 wenige Millimeter aus dem Ende 6 der Hohlnadel 4 heraus. Der Kolben 8 kann ent¬ weder von Hand im Hohlzylinder 2 aufgezogen werden oder aber unter der Spannung einer Feder 23 stehen und zunächst mittels einer mit dem Hohlzylinder 2 verbundenen Arretiereinrichtung 27 stehen,die über ein Betätigungsglied 34 gelöst werden kann, wie dies in der Figur 1 dargestellt ist.
[0020] Die Hohlnadel 4 weist, wie gesagt, ein Adapterteil 43 auf, das mit dem Metallschaft 44 der Hohlnadel 4 fest verbunden ist, beispielsweise mittels einer Vergußmasse 46. Im Adapterteil 43 der Hohlnadel 4, ist - wie oben bei Figur 1 beschrieben - eine Dichtung 47 eingesetzt. Die Dichtung ist wie die der Ausführung nach Figur 1 ausgebildet und festgelegt.
[0021] Dieses Biopsiebesteck wird ebenfalls zur Entnahme von insbe¬ sondere histologisch zu untersuchenden Gewebe aus Körperor- qanen, zytologisch zu untersuchen oder Gewebeflüssigkeit einge¬ setzt. Der Einsatz erfolgt dabei grundsätzlich in der zur Figur 1 beschriebenen Weise, wobei entsprechend am Zylinder 2 und Kolben 8 angegriffen wird bzw. der Kolben durch Freigabe einer unter Spannung stehenden Feder aufqezogen werden kann.
[0022] In der Figur 5a und 5b ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 'mit einem Saugschlauch 4 'und einem Kunststoffhohlkörper 44 'dargestellt. Die Abdichtung könnte in ähnlicher, wie unter Bezugnahme auf die Figur 1 beschriebener Weise, im Hohlraum eines Adapters an dem den in den Körper einzuführenden Ende des Schlauches 4 'abgewandten Endes ausgebildet sein. Im Schlauch¬ körper 44 'ist ein Obturator 12 ', beispielsweise ebenfalls ein Mandrin eingesteckt, der an einem Ende ein Griffteil 17 aufweist. Das der Einführöffnung des Obturators 12 'entgegen¬ gesetzte in den Körper einzuführende Ende des Schlauches 4 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel geschlossen, während in diesem Bereich in der Seitenwand Säugöffnungen angeordnet sind. Stattdessen könnte je nach Einsatzzweck auch die Stirn¬ seite selbst offen sein. Die Abdichtung erfolgt nun bei der dar gestellten Ausführungsform in der in Figur 5b im Detail A darge stellten Weise, indem die Schlauchwand 44 'in ihrem Innen¬ umfang eine ringförmige Verdickung 45 'aufweist, wobei der von dieser Verdickuπg 45 'freigelassene Querschnitt bei nicht eingeführten Mandrin 12 'einen geringeren Durchmesser aufweist, als der Mandrin 12 '. Durch Einführen des Mandrin 12 'wird die Verdickung nach Außen gedrückt, so daß eine zuverlässige Abdichtung entsteht. Die Verdickung 45 'kann durch geeignetes definiertes Stauchen, bei Wärmebehandlung oder dergleichen, aus dem Kunststoffmantel 44 'des Schlauchs oder in sonstiger ge¬ eigneter Weise gebildet werden.
权利要求:
Claims
P a t e n t a n s p r ü c h e
Vorrichtung zur Entnahme von Flüssigkeiten, Gewebe oder dergleichen aus dem Inneren eines Körpers wie eines Lebe¬ wesens, mit einem langgestreckten Hohlkörper, wie einem Schlauch oder einer Hohlnadel und mit einer Saugeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß im Hohlkörper ein an dessen Hohl raum im wesentlichen angepaßter, gestreckter Obturator ge¬ führt und in einem Einführende abgewandten Bereich des Hohl körpers eine Dichtung angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper ein Schlauch, wie ein Katheter-Schlauch ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper eine Hohlnadel insbesondere als Teil eines Biopsiebestecks und der Obturator ein in der -Hohlnadel ge¬ führter Mandrin ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß die Dichtung (47) aus Gummi besteht.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß die Dichtung (47) aus Kunststoff besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (47) aus Silikon besteht.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper im Bereich seines in den Körper einzuführenden Endes abgewandten Ende einen erweiterten Hohlraum, beispielsweise im Inneren eines Adapters (43), wie eines Luer-Adapters, aufweist und daß die Dichtung (47) im erweiterten Hohlraum ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (47) ihren Aufnahmehohlraum hohlnadelseitig vollständig ausfüllt.
9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (47) durch einen Halte¬ ring (49) gehalten wird.
10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (47) durch eine insbeson¬ dere ringförmige Ultraschallschweißstelle gehalten ist. 1. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung selbstschließend ist.
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